Ablauf

Erstgespräch

Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie findet ein Erstgespräch statt. Dieses dient in erster Linie einem gemeinsamen Kennenlernen. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre derzeitige Lebenssituation, Ihre Wünsche und Erwartungen die Psychotherapie betreffend und sprechen über mögliche Zielsetzungen. Sie lernen mich und meine Arbeitsweise kennen.
Auf Basis dieses Gesprächs kläre ich Sie über die Möglichkeiten, das passende Setting und die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie bei mir auf.
Das Erstgespräch dauert 50 min und ist kostenlos. Falls eine Einheit nicht ausreicht, kann ein zweites Gespräch vereinbart werden. Dieses und jedes weitere Gespräch wird dann über meinen normalen Stundensatz abgerechnet.

Setting und Frequenzen

  • Individualpsychologische Psychotherapie (sitzend) mit ein bis zwei Einheiten pro Woche
  • Individualpsychologische Analyse (liegend) mit drei bis vier Einheiten pro Woche
  • Kurz-, Mittel-, und Langzeittherapien
  • Krisenintervention

Absageregelung

Fall Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per SMS oder E-Mail. Absagen können bis spätesten 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen. Wird eine Stunde später abgesagt, verrechne ich den normalen Stundensatz als Ausfallshonorar

 

Schweigepflicht

Nach § 15 des Psychotherapiegesetzes sind PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt allgemein und somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der PatientInnen (also z.B. auch gegenüber EhepartnerInnen, Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen).

Nichts, was Sie mir in einer Sitzung anvertrauen, verlässt den geschützten Raum der Psychotherapie.